Kostenerstattung

Seit dem Gerichtsurteil vom 22.03.05 BSHG dürfen Krankenkassen Anthroposophische Kunsttherapie (Zeichnen, Malen, Plastizieren) unter dem Oberbegriff „Besondere Therapieformen“ bezahlen.

Eine anteilige Kostenerstattung wird nach ärztlicher Verordnung (!keine Budgetierung!) übernommen von: der Securvita BKK, der IKK Hamburg, der Barmer Ersatzkasse, der Gmünder Ersatzkasse und einzelnen Zusatzversicherungen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, über Jugendämter abzurechnen
(§ 35 a, SGB VII) oder über die Eingliederungshilfe für Behinderte (§ 40,1,2a, BSHG).